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Beglaubigungen und Notarkosten

Im Folgenden informieren wir Sie über Beglaubigungen und die Notarkosten. Transparenz ist uns wichtig.
Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Beglaubigung und Beurkundung

Meine Haupttätigkeit als Notar ist die Beurkundung. Eine Beurkundung setzt voraus, dass die gesamte Urkunde allen Parteien vorgelesen wird. Dabei ermittle ich den Willen der Beteiligten und erläutere den Inhalt der Urkunde. Bestimmte Rechtsgeschäfte, etwa Immobilienkaufverträge oder GmbH-Gründungen, sind zwingend zu beurkunden.

Bei der sogenannten Beglaubigung bescheinige ich dagegen nur, dass wirklich derjenige eine Unterschrift (ge)leistet hat, der dies von sich behauptet (Unterschriftsbeglaubigung). Die Unterschrift kann unter notariell entworfenen oder mitgebrachten Dokumenten erfolgen.

Bei der beglaubigten Abschrift (etwa eines Zeugnisses) bescheinige ich dagegen die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. In diesen Fällen müssen Sie das Original zwingend zum Beglaubigungstermin mitbringen.

Ob eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist, kann im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Bitte beachten Sie, dass wir Beglaubigungen jeder Art nur nach vorheriger Terminvereinbarung vornehmen können. Nutzen Sie hierzu bitte das bereitgestellte Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@notar-edenkoben.de.

Damit wir die Beglaubigung vorbereiten können, bitten wir Sie zudem, auch (Scan-) Kopien der zu beglaubigenden Dokumente und Ihres Ausweisdokumentes mitzusenden.

Notarkosten

Notarinnen und Notare sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen zu erheben. Diese richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Das Gebührensystem ist sozial austariert und stellt auf den Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts ab. Dadurch soll es jedermann unabhängig von seinem Vermögen ermöglicht werden, notarielle Dienste in Anspruch zu nehmen. So sind einige Amtstätigkeiten auch ohne eine kostendeckende Gebühr wahrzunehmen. Durch andere Amtsgeschäfte mit höheren Geschäftswerten wird dies wieder kompensiert.

Die Beauftragung eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Das liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt – unabhängig davon, wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist. Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder die aufgewandte Arbeitszeit ankommt, können wir Ihnen in der Regel schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen.

Gut zu wissen:

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten in Rechnung stellen. Die Gebührenerhebung der Notarinnen und Notare wird regelmäßig staatlich überprüft.

Berechnungsbeispiele für Notarkosten finden Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer: Beispiele | Notar.de .
Diese stellt unter https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner auch einen Gebührenrechner zur Verfügung.