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Unsere notariellen Fachgebiete

Expertise. Beratung. Beurkundung.

Unsere moderne Gesellschaft wird in juristischen Angelegenheiten oft als kompliziert und unübersichtlich empfunden.
Mein Team und ich helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.

Wann muss ich zum Notar?

Es gibt Situationen und Rechtsvorgänge, mit denen man im Leben nur selten in Berührung kommt. Zu nennen sind etwa Immobiliengeschäfte, Gesellschaftsgründungen, Transaktionen, (General- und Vorsorge-) Vollmachten, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Testamente und Erbverträge oder Erbauseinandersetzungen. All diese Rechtsgeschäfte haben gemeinsam, dass sie nicht nur eine rechtliche, sondern oft auch eine wirtschaftliche Tragweite für die beteiligten Personen haben. Typischerweise strahlen derartige Rechtsgeschäfte zudem weit in die Zukunft aus.

Hier hilft es, einen vertrauenswürdigen, unparteiischen, rechtskundigen Berater, Formulierer, Übersetzer und Umsetzer an seiner Seite zu haben. Diese Aufgabe erfüllen Notarinnen und Notare, diese Aufgabe erfülle ich.

Wie läuft das Beurkundungsverfahren ab?

Das Beurkundungsverfahren dient sowohl der Rechtssicherheit als auch der Aufklärung des Willens aller Beteiligten und der Belehrung über die rechtlichen Folgen der Erklärungen. Hierfür bedarf es Zeit, die ich mir gerne nehme, um Ihr Anliegen sorgfältig zu prüfen und etwaige Zweifel im persönlichen Gespräch auszuräumen.

Das Beurkundungsverfahren ist zweistufig gestaltet: In einem ersten Schritt wird aufgrund Ihrer Angaben (unsere Checklisten können Sie hier downloaden) oder eines persönlichen Beratungsgesprächs ein Entwurf gefertigt, den Sie vorab zur Durchsicht erhalten. In einem zweiten Schritt wird die Urkunde in Ihrer Anwesenheit verlesen. Auch wenn das persönliche Vorlesen durch den Notar in der digitalen Zeit antiquiert erscheint – es gibt Ihnen und mir Zeit, sich noch einmal ausführlich mit dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu beschäftigen und Missverständnisse auszuräumen. Hierdurch werden ungesicherte Vorleistungen, rechtliche Unklarheiten und Risiken vermieden und der Leistungsaustausch gesichert. Am Ende steht die für Sie beste Lösung.

Was geschieht nach der Beurkundung?

Nach der Beurkundung stehe ich weiter an Ihrer Seite und erledige als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug Ihrer Urkunde. Typische Aufgaben im Rahmen des Urkundenvollzugs sind das Einholen von Genehmigungen und Zeugnissen, die Abfrage etwaiger Vorkaufsrechte, das Beantragen von Registereinträgen, die Erledigung notwendiger Anzeigen bei Behörden, das Mitteilen von Zahlungsterminen und – wenn erforderlich – die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

Die notariellen Tätigkeiten im Einzelnen:

Notarinnen und Notare sind insbesondere auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig.

Wir sind Experten insbesondere für:

  • Immobilienkaufverträge bzw. Immobilienverkaufsverträge,
  • Bauträgerverträge und Kaufverträge über Wohnungseigentum,
  • Teilungserklärungen,
  • Überlassungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und ehebedingte Zuwendungen,
  • Erbbaurechtsbestellungen und Kaufverträge bzw. Übertragungen bestehender Erbbaurechte,
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, etwa Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wohn-, Nutzungs- und Nießbrauchrechte,
  • Löschungserklärungen (z.B. für die vorgenannten dinglichen Belastungen),
  • Immobilienerwerbe in beratungsintensiven Situationen, zum Beispiel bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckung,
  • Testamente und Erbverträge,
  • Erbauseinandersetzungen und Abschichtungsvereinbarungen,
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte,
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften,
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge inklusive Güterstandsschaukeln,
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Zugewinnausgleichsvereinbarungen
  • Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen,
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen,
  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften,
  • Veräußerungen von Geschäftsanteilen,
  • Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen,
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen,
  • Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen,
  • Sonstige Vollmachten.

Klicken Sie sich rein!

Alles über die Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages beim Notar und warum diese fair,
sicher und schnell ist, erfahren Sie hier im Video: