Kontakt und Anfahrt
Adresse und Postanschrift
Bitte beachten Sie:
Der Zugang zum Notariat befindet sich auf der Gebäuderückseite.
Kontakt
Parkmöglichkeiten
Die nächste Parkmöglichkeit ist der Parkplatz des VR-Bank-Gebäudes (kostenpflichtig). Weitere kostenfreie öffentliche Parkplätze stehen in unmittelbarer Nähe, auf dem Parkplatz am Werner-Kastner Platz, am Paul-Gillet-Platz (Paul-Gillet-Platz, 67480 Edenkoben) und auf dem Parkplatz „Im Letten“ (Radeburger Str., 67480 Edenkoben) zur Verfügung.
Öffnungszeiten
- Montag 08:30-12:30 und 13:30-17:30
- Dienstag 08:30-12:30 und 13:30-17:30
- Mittwoch 08:30-12:30 und 13:30-17:30
- Donnerstag 08:30-12:30 und 13:30-17:30
- Freitag 08:30-12:30 und 13:30-17:30
Telefonsprechzeiten
- Montag 09:00-12:00 und 14:00 -17:00
- Dienstag 09:00-12:00 und 14:00 -17:00
- Mittwoch 09:00-12:00
- Donnerstag 09:00-12:00 und 14:00 -17:00
- Freitag 09:00-12:00
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach gesonderter Absprache möglich.
Amtsbereich und Auswärtstermine (Hausbesuche)
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, mein Notariat aufzusuchen, komme ich innerhalb meines Amtsbereichs gerne zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder in ein Pflegeheim. Auch wenn Sie sich in einem Krankenhaus oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung außerhalb meines Amtsbereichs befinden, Ihren Wohnsitz aber in meinem Amtsbereich haben, sind mir Hausbesuche möglich.
Mein Amtsbereich umfasst neben der Stadt Edenkoben auch das Gebiet der Verbandsgemeinde Edenkoben, das Gebiet der Verbandsgemeinde Maikammer sowie Teile der Verbandsgemeinde Landau-Land und der Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Ich bin daher Ihr Notar in: Altdorf, Böbingen, Böchingen, Burrweiler, Edenkoben, Edesheim, Flemlingen, Freimersheim (Pfalz), Gleisweiler, Gommersheim, Großfischlingen, Hainfeld, Kirrweiler, Kleinfischlingen, Knöringen, Maikammer, Rhodt unter Rietburg, Roschbach, Sankt Martin, Neustadt / Weinstraße (Ortsteil Diedesfeld), Venningen und Weyher in der Pfalz.
Gut zu wissen: Diese örtliche Zuständigkeitsbegrenzung betrifft allerdings allein die Vornahme von Beurkundungen außerhalb meiner Geschäftsstelle. In Deutschland gilt das Prinzip der freien Notarwahl. Das heißt, wenn Sie mich in meinem Büro in Edenkoben aufsuchen, bin ich immer zuständig. Es kommt nicht darauf an, wo Sie wohnen, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, wo die zu verkaufende bzw. zu übertragende Immobilie belegen ist oder wo sich ein sonstiger Gegenstand befindet.
Beispiel: Selbstverständlich kann ich daher einen Kaufvertrag über ein in Mannheim belegenes Grundstück zwischen Beteiligten aus Landau in der Pfalz und Karlsruhe beurkunden.