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Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Unternehmensrecht begleiten mein Team und ich Sie über den kompletten Lebenszyklus Ihres Unternehmens – unabhängig von dessen Rechtsform.

Wir beraten und unterstützen Sie nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens, sondern auch bei Anteilsübertragungen, Gesellschaftervereinbarungen, Umwandlungsmaßnahmen, Restrukturierungen, Unternehmenskäufen (Mergers & Acquisitions; Asset und Share Deals), Venture Capital-Beteiligungsrunden, Joint Ventures, Hauptversammlungen und Anmeldungen zu den öffentlichen Registern. Gleiches gilt für den Abschluss und die Konzeption von Beteiligungsvereinbarungen.

Gründung

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, stellt sich als erstes die Frage nach der optimalen Rechtsform. Diese Strukturentscheidung hat Auswirkungen auf die Frage der persönlichen Haftung des Unternehmers bzw. der Gesellschafter, die Organisation des Unternehmens sowie die Besteuerung und Bilanzierung.

Ist die geeignete Rechtsform gefunden, ist in einem zweiten Schritt die rechtliche Ausgestaltung des Unternehmens an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Hier sind vielfältige Gestaltungen möglich, etwa bei der Verteilung der Stimmrechte, der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, den Voraussetzungen eines Wechsels von Mitgesellschaftern sowie den Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters. Bezogen auf Ihre konkrete Situation schlage ich Ihnen maßgeschneiderte Regelungen vor und erörtere mit Ihnen das Für und Wider bestimmter Gestaltungen.

Eine weitere wichtige Frage ist diejenige des „Namens“ Ihres Unternehmens, die „Firma“. Das Gesetz stellt verschiedene Anforderungen an die Unternehmensbezeichnung. Die Firma muss so gewählt sein, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist, sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet und zudem einen Hinweis auf die Rechtsform des Unternehmens enthalten. Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen bin ich Ihnen gerne behilflich.

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Mehr zur Unternehmensgründung beim Notar erfahren Sie hier im Video:

Eintragungen in das Handelsregister

Für den Geschäftsverkehr bedeutsame Veränderungen Ihres Unternehmens müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Hierzu zählen etwa ein Geschäftsführerwechsel, die Erteilung und der Widerruf einer Prokura, Änderungen der Firma, Änderungen des Unternehmenssitzes und der inländischen Geschäftsanschrift, die Errichtung von Zweigniederlassungen, Änderungen der Gesellschafter bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) sowie Änderungen des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Anmeldungen zum Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Den Text der Anmeldung entwerfe ich gerne. Zu meinen Aufgaben gehört daneben die Überwachung der richtigen Eintragung im Handelsregister.

Änderungen der Unternehmensstruktur

Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen in andere Rechtsformen, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen sind in einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld keine Seltenheit. Hierbei handelt es sich um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch einen Notar vorgesehen hat. Er entwirft die erforderlichen Urkunden und sorgt für deren Vollzug in den entsprechenden Registern – von der Firmenänderung bis hin zur grenzüberschreitenden Verschmelzung. Sprechen Sie mich und mein Team gerne an.

Übertragung von Unternehmensanteilen

Kommt es zum Verkauf Ihres Unternehmens oder von Anteilen an diesem, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite. In vielen Fällen bedürfen Anteilsübertragungen der notariellen Beurkundung, etwa bei einer GmbH. In anderen Fällen muss die Änderung im Gesellschafterbestand dem Handelsregister angezeigt werden. In jedem Fall ist eine sorgfältige rechtliche Beratung unentbehrlich.

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge liegt an einer Schnittstelle von Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht und stellt damit ebenfalls hohe Anforderungen an den rechtlichen Berater. Da diese Rechtsgebiete zu den Kernbereichen der notariellen Tätigkeit gehören, bin ich Ihr idealer Ansprechpartner. Eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist in diesen Fällen notwendig und selbstverständlich. Bei einer frühzeitigen Planung können steuerliche Freibeträge effizient genutzt werden.

Allerdings gilt es nicht nur rechtliche und steuerliche Fragestellungen zu beachten. Im Vordergrund stehen vielmehr die von Ihnen definierten Ziele der Nachfolgeplanung. Neben dem Erhalt des Betriebes in seiner Gesamtheit stellen der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Versorgung des bisherigen Unternehmensinhabers, dessen Haftungsfreistellung sowie der Vorbehalt etwaiger Mitspracherechte regelmäßig Leitlinien der Nachfolgeplanung dar.

Gut zu wissen:

Die Risiken einer ungelösten Nachfolge sind enorm. Gescheiterte Unternehmensnachfolgen können das erarbeitete Lebenswerk binnen kurzer Zeit zerstören. Zu einer geordneten Nachfolgeplanung gehört übrigens auch, frühzeitig einen geeigneten Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung auszuwählen und diesen in den Betrieb einzubinden („gleitende Übergabe“).

Neben der planmäßigen Nachfolge sollte aber auch Vorsorge für den Fall der plötzlichen, unerwarteten Handlungsunfähigkeit (Tod, Unfall, schwere Krankheit) getroffen werden. Mit testamentarischen Regelungen können negative Folgen begrenzt und der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden.