Vererben und Schenken
Was geschieht mit meinem Vermögen nach dem Tod? Über diese Frage denken wir selten bewusst nach. Ihre Bedeutung ist aber nicht zu unterschätzen, denn einerseits kann eine unklare Erbfolge Familienstreit hervorrufen. Andererseits kann es aus steuerlicher Sicht geschickt sein, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen. Wir beraten Sie daher nicht nur bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, beurkunden Erbscheinsanträge und unterstützen Sie bei der Nachlassauseinandersetzung, sondern entwickeln mit Ihnen bei Bedarf auch Konzepte zur Übertragung privaten und betrieblichen Vermögens unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen an nachfolgende Generationen.
Was geschieht, wenn ich nichts unternehme?
Wenn Sie kein Testament und keinen Erbvertrag errichten, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei gilt: Jeder Mensch hat Erben – im Zweifelsfall erbt der Staat. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt die Nähe der Verwandtschaft zum Verstorbenen. Die Höhe der Erbquote hängt davon ab, ob der Erblasser verheiratet war, in welchem Güterstand die Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner gelebt haben und welche weiteren Familienmitglieder vorhanden sind. Im Regelfall erben – sofern vorhanden – der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner und die (eigenen) Kinder zu verschiedenen Anteilen, es entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Sind Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet, steht diesem kein gesetzliches Erbrecht zu.
Gut zu wissen:
In einer Erbengemeinschaft kann der einzelne Miterbe ohne das Einverständnis der weiteren Miterben nicht frei über das geerbte Vermögen verfügen. Sind Miterben minderjährig oder stehen diese unter Betreuung, können sogar gerichtliche Genehmigungen erforderlich werden.
Testament und Erbvertrag
Wollen Sie Ihre Erbfolge selbst regeln, können Sie dies tun: Mit einem Testament oder Erbvertrag. Aber Achtung: Bei der Abfassung des letzten Willens können sich viele Fehler einschleichen. Formulierungen können zweideutig sein, juristische Fachbegriffe falsch angewandt werden, oder das gewünschte Ziel kann schlicht verfehlt werden. Gerade das beliebte sogenannte „Berliner Testament“ bietet trotz – oder gerade wegen – seiner Einfachheit viele Fallstricke.
Gerne unterstützen mein Team und ich Sie bei der Erstellung Ihres Testamentes bzw. Ihres Erbvertrages. Gemeinsam prüfen wir, welche Regelungen für Ihre persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind und übernehmen die rechtssichere Formulierung Ihres letzten Willens. Zusätzliche Kosten sind damit nicht verbunden, denn mit der Beurkundungsgebühr sind die Beratung und der Entwurf ebenfalls abgegolten.
Gut zu wissen:
Das notarielle Testament bzw. der notarielle Erbvertrag spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern im Regelfall auch die Gebühren für einen Erbschein. Bei einem Vermögen von 50.000 Euro würde dieser ca. 375 Euro kosten, das Testament nur rund 200 Euro – inklusive Beratung.
Übertragung zu Lebzeiten
Sollen Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen („verschenkt“) werden, spricht man von vorweggenommener Erbfolge. Eine solche Schenkung „mit warmer Hand“ kann sinnvoll sein, etwa um steuerliche Freibeträge optimal auszunutzen oder Pflichtteilsansprüche Dritter zu reduzieren. Gleichwohl sollten die damit verbundenen Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden und eine eingehende rechtliche Beratung erfolgen. Insbesondere ist die Möglichkeit einer Absicherung des Übergebers, etwa in Form eines Nießbrauchs oder eines Wohnungsrechts, in Betracht zu ziehen.
Gut zu wissen:
Die steuerlichen Freibeträge nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) können alle zehn Jahre von neuem ausgenutzt werden. Auch für das Familienheim gibt es besondere Steuerfreibeträge.
Klicken Sie sich rein!
Wie ein notarielles Testament klare und sichere Verhältnisse schafft und Streit vermeidet, erfahren Sie hier im Video: