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Immobilien

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

Als Notar gehört das Immobilienrecht zu meinen Kernkompetenzen. Dabei sind die möglichen Verträge ebenso vielgestaltig wie das Leben. Zu dem Bereich des Immobilienrechts zählen Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen (Informationen zu Immobilienschenkungen erhalten Sie hier), die Bestellung von Dienstbarkeiten und Erbbaurechten, die Aufteilung eines Grundstücks nach dem Wohnungseigentumsgesetz („Teilungserklärung“) sowie die Belastung eines Grundstücks mit Grundschulden, einem Wohnrecht oder einem Nießbrauchrecht. Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Projektentwicklung, Baulanderschließung sowie der Konzeption von Bauträgerverträgen.

Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zu dem typischen Ablauf eines Immobilienkaufvertrages. Sollten Sie hierzu oder zu einem anderen Vertragstyp Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an mein Team und mich.

Typischer Ablauf eines Immobilienkaufvertrages

Für viele von uns ist der Kauf einer eigengenutzten Immobilie eine der größten und wichtigsten Entscheidungen unseres Lebens. In persönlicher Hinsicht müssen wir entscheiden, wo und wie wir wohnen wollen. Wirtschaftlich nehmen wir hohe Geldbeträge bei Banken auf, welche wir über die nächsten Jahre oder Jahrzehnte zurückführen müssen. Und auch rechtlich handelt es sich um einen komplexen Vorgang, bei dem Anträge zu stellen, Genehmigungen einzuholen und Vorkaufsrechte abzufragen sind. Als Notar übernehme ich nicht nur die Vorbereitung und rechtliche Abwicklung Ihres Immobilienkaufvertrages, sondern stehe Ihnen auch sonst jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

1.

Vor dem Notartermin

Die wesentlichen Inhalte eines Immobilienkaufvertrages werden meist schon vor dem ersten Kontakt mit dem Notar besprochen. In Eigenregie oder mit fachkundiger Beratung durch Makler, Rechtsanwälte oder Steuerberater einigen Sie sich über Kaufpreis, Bezugsfertigkeit, Zustand, etwaige mitveräußerte bewegliche Gegenstände und weitere Details.

2.

Erstkontakt mit dem Notar

Haben Sie sich auf die Eckpunkte Ihres künftigen Vertrages geeinigt, teilen Sie uns diese Rahmenbedingung mit. Wir sind telefonisch (06323 / 949 99 0), per Mail (info@notar-edenkoben.de), per Fax (06323 / 949 99 99) oder über das Kontaktformular für Sie erreichbar

Sie sind sich unsicher, welche Informationen der Notar benötigt? Nutzen Sie gerne unsere Checkliste. Diese finden Sie hier.

Gut zu wissen: Es gibt keine „Zuständigkeiten“ von Notaren für bestimmte Gemarkungen oder den Wohnsitz des Verkäufers/Käufers. Sie müssen sich schlicht auf einen gemeinsamen Notar einigen.

4.

Finanzierung des Kaufpreises

Sofern der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen aufnehmen will, sollten die Einzelheiten möglichst bald mit der finanzierenden Bank besprochen werden. Die erforderlichen Daten für die Grundschuldbestellung werden mir entweder direkt von der Bank oder aber vom Käufer mitgeteilt und sollten bereits einige Tage vor der Beurkundung des Kaufvertrages im Notarbüro vorliegen.

3.

Der Entwurf durch den Notar

Auf der Basis Ihrer Informationen und weiterer Daten – etwa des Grundbuchauszuges – fertige ich einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf. Diesen stelle ich Ihnen rechtzeitig vor Beurkundung zur Verfügung – gerne auch per E-Mail.

Gut zu wissen: Bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer muss der Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung beim Verbraucher vorliegen.

5.

Beurkundung

Im Rahmen der Beurkundung wird der gesamte Vertragstext Wort für Wort verlesen und erläutert. Selbstverständlich haben alle Parteien in der Beurkundungsverhandlung die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Änderungen sind im Einverständnis aller beteiligten Personen ebenfalls möglich. Sind alle Fragen beantwortet und letzte Änderungswünsche eingearbeitet, unterzeichnen alle die Urkunde.

6.

Vollzug

Ist der Vertrag unterschrieben, kümmere ich mich um den reibungslosen Vollzug. Hierzu zählen etwa das Einholen erforderlicher Genehmigungen und Erklärungen, das Stellen von Anträgen gegenüber Gerichten und Grundbuchämtern sowie die notwendige Anzeige beim Finanzamt. Auch die komplizierte Abwicklung mit abzulösenden und finanzierenden Banken wird durch unser Büro gesteuert.

Gut zu wissen: Sie selbst müssen nur tätig werden, wenn Sie eine konkrete Aufforderung, etwa zur Zahlung des Kaufpreises (sogenannte „Fälligkeitsmitteilung“), erhalten. Dadurch können Sie sich anderen Dingen wie Umzug, Einrichtung etc. zuwenden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

7.

Abschluss

Nach der Zahlung des Kaufpreises beantrage ich die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Diese kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sind alle Rechtsvorgänge abgeschlossen, teile ich das den Vertragsteilen im Rahmen einer sogenannten „Vollzugsmitteilung“ mit.

Gut zu wissen: Ab dem 1. April 2023 gilt in Deutschland ein Barzahlungsverbot für alle Immobilienkaufverträge – unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.


Checklisten

Downloads

Weitere Informationen zu dem Thema Immobilienkauf / Immobilienverkauf finden Sie auch hier:

Klicken Sie sich rein!

Alles über die Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages beim Notar und warum diese fair,
sicher und schnell ist, erfahren Sie hier im Video: